Ausnahmegenehmigung von einer Sperrzeit
Der Online-Dienst ermöglicht den Antrag auf Verkürzung, Aufhebung oder auch Verlängerung einer Sperrzeit für eine Betriebsstätte. Diese Ausnahmegenehmigung bezieht sich auf die jeweilige festgesetzte Sperrzeit für Gaststätten und öffentliche Vergnügungsstätten. Voraussetzung ist das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse.
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