Anzeige einer Veranstaltung mit Tieren
Wer eine Veranstaltung mit Tieren durchführen möchte, wie Hunden und Katzen, Geflügel oder Nutztieren, muss dies vier Wochen vor Beginn bei der zuständigen Behörde melden. Die zugrunde liegende Anzeigepflicht solcher Veranstaltungen kann mit dem Online-Dienst erledigt werden. Die Angaben, die dabei gemacht werden, ermöglichen es der zuständigen Behörde, auch etwaige Genehmigungs- und Befreiungspflichten abzuleiten.
Externe Bezugsquelle
EfA-Leistung