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Todesbescheinigung

Todesbescheinigung (10602):

In Deutschland ist jede verstorbene Person einer ärztlichen Leichenschau zu unterziehen. Die Tatsache des eingetretenen Todes sowie die Umstände und Ursachen werden in der Todesbescheinigung dokumentiert und an die Standesämter, Gesundheitsämter, die Landesstatistikbehörden sowie die involvierten Bestattungsunternehmen übermittelt. In Niedersachsen erhält auch das Epidemiologische Krebsregister Niedersachsen eine Ausfertigung.

Aufgrund der unterschiedlichen Bestattungsgesetze bestehen in den Bundesländern erhebliche Unterschiede in der länderspezifischen Ausgestaltung der Todesbescheinigungen.

Diese Leistung wird aktuell überarbeitet. Bitten wenden Sie sich für einen Einblick in den aktuellen Stand an gesundheit-digital@it.niedersachsen.de

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