Wohngeld
Anbieter: Der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein - Staatskanzlei
Die Verwaltungsleistung Wohngeld hilft einkommensschwachen Mieterinnen und Mietern von Wohnungen und selbst nutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen, die Wohnkosten zu tragen. Das Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss geleistet.
Hinweis:
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Umsetzendes Land: Schleswig-Holstein
EfA-Mindestanforderungen erfüllt: Ja - Details zu den Mindestanforderungen (Externer Link)
EfA-Finanziert: Ja
Anbindungsarten: FIT-Connect, OSCI, Filesharing-Lösung
Demo-Umgebung: Keine
Ein Gutachten / Erklärung Stand der Barrierefreiheit liegt vor: Ja
Zugeordnete Leistungen
| Leistungsbezeichnung | Zugeordneter Leistungsschlüssel | Typisierung der Leistung | Themenfeld | OZG-Leistung | OZG-ID |
|---|---|---|---|---|---|
| Wohngeld Änderung Erhöhungsantrag | 99107023011001 | Typ 3 | Arbeit & Ruhestand | Wohngeld | 10092 |
| Wohngeld Änderung Änderungsmitteilung | 99107023011003 | Typ 3 | Arbeit & Ruhestand | Wohngeld | 10092 |
| Wohngeld Feststellung | 99107023037000 | Typ 3 | Arbeit & Ruhestand | Wohngeld | 10092 |
| Wohngeld Feststellung der Weiterleistung | 99107023037001 | Typ 3 | Arbeit & Ruhestand | Wohngeld | 10092 |
Service
Kernservicezeiten
Mo bis Do: 09:00 - 16:00 Uhr
Fr: 09:00 - 14:00 Uhr
Reaktionszeiten
Betriebsverhindernde Störung: 4 Stunden
Betriebsbehindernde Störung: 8 Stunden
Leichte Störung: 16 Stunden
Wiederherstellungszeiten
Betriebsverhindernde Störung: 12 Stunden
Betriebsbehindernde Störung: 16 Stunden
Leichte Störung: 32 Stunden
Mindestverfügbarkeit
Mindestverfügbarkeit: 95,00 %
Kontakt Anbieter
Fachliche Ansprechperson