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Sprengstoffgesetz Verantwortliche Person anzeigen
Der Onlinedienst ermöglicht die Übermittlung der Bestellung sowie der Erlöschung einer Bestellung einer verantwortlichen Person nach §21 Abs. 4 SprengG. Dies kann in einem Vorgang für mehrere Personen und verschiedene Betriebsstätten erledigt werden.

Hinweis:
Dieses Produkt ist kein Cloud Service gemäß der CS-AGB. Eine Bestellung kann ausschließlich über den Marktplatz für EfA-Leistungen (externer Link) auf Grundlage der dort geltenden AGB erfolgen. Bitte beachten Sie: Um eine EfA-Leistung zu bestellen, ist eine separate Registrierung oder Anmeldung im Marktplatz für EfA-Leistungen erforderlich.

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