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Schwerbehindertenausweis Feststellung

Schwerbehindertenausweis – Feststellung (OZG-ID 10214)

Menschen mit Behinderung können den Grad ihrer Behinderung amtlich prüfen und feststellen lassen, um Nachteilsausgleiche geltend zu machen bzw. zu erhalten. Einen Schwerbehindertenausweis können Personen erhalten, bei denen der Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt. In der Regel wird der Schwerbehindertenausweis für fünf Jahre ausgestellt und kann nach Ablauf dieser Frist zweimal ohne besondere Formalien verlängert werden. Die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises erfolgt durch das zuständige Versorgungsamt, häufig auch beim Bürgeramt.

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