Sterbefallanzeige (OZG-ID 10235) / Sterbeurkunde (10237)
Jeder Sterbefall muss dem zuständigen Standesamt angezeigt werden. Tritt der Sterbefall in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung ein, ist der Träger der Einrichtung zur Anzeige beim Standesamt verpflichtet. Entsprechend wurden zwei Onlinestrecken entwickelt, d.h. eine für Bestattungsunternehmen und eine für Einrichtungen.
Der Großteil aller Urkunden / Auszüge / Formulare wird unmittelbar im Rahmen der Sterbefallanzeige beantragt. Dementsprechend wird die Leistung Sterbeurkunde ausschließlich im Szenario der Anzeige eines Sterbefalls berücksichtigt.
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