Möchten Veranstaltende in den gebündelten Genuss von bestimmten gewerblichen Freiheiten kommen, können sie eine Marktfestsetzung beantragen. Bei einer positiven Entscheidung der zuständigen Behörde gelten dann eine Reihe von Marktprivilegien für die Veranstaltung. Ladenöffnungszeiten oder Sonn- und Feiertagsruhe müssen in der Folge beispielsweise nicht eingehalten werden.
Die Antragstellung unterstützt der Online-Dienst durch verschiedene Funktionen wie das lokale Speichern von Daten oder das Zwischenspeichern von ganzen Anträgen. Der Antrag zur Marktfestsetzung erfolgt auf Basis von § 69 GewO und kann für folgende Festsetzungsformen gestellt werden:
- Jahrmarkt
- Spezialmarkt
- Wochenmarkt
- Volksfest
- Messen
- Ausstellung
- Großmarkt
Hinweis:
Dieses Produkt ist kein Cloud Service gemäß der CS-AGB. Eine Bestellung kann ausschließlich über den Marktplatz für EfA-Leistungen (externer Link) auf Grundlage der dort geltenden AGB erfolgen. Bitte beachten Sie: Um eine EfA-Leistung zu bestellen, ist eine separate Registrierung oder Anmeldung im Marktplatz für EfA-Leistungen erforderlich.