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Mitteilung und Antrag gemäß Mutterschutzgesetz (Mutterschutzmeldung)

Anbieter: Freie und Hansestadt Hamburg

Arbeitgebende sind verpflichtet, die zuständige Aufsichtsbehörde über die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau zu unterrichten. Die Meldepflicht für die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber und die Schutzvorschriften für die Arbeitnehmerin gelten ab dem Zeitpunkt, an dem die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber über eine schwangere oder stillende Frau informiert wurde.

Hinweis:
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Umsetzendes Land: Hamburg

EfA-Mindestanforderungen erfüllt: Ja - Details zu den Mindestanforderungen (Externer Link)

Demo-Umgebung: Demoversion (Externer Link)

Ein Gutachten / Erklärung Stand der Barrierefreiheit liegt vor: Ja

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Zugeordnete Leistungen

Leistungsbezeichnung Zugeordneter Leistungsschlüssel Typisierung der Leistung Themenfeld OZG-Leistung OZG-ID
Benachrichtigung über die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau Entgegennahme 99006028261000 Typ 3a Unternehmensführung & -entwicklung Mutterschutzmeldung 10313
Antrag über die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau zwischen 20 und 22 Uhr Genehmigung 99006053006000 Typ 3a Unternehmensführung & -entwicklung Mutterschutzmeldung 10313
Verbot der Mehrarbeit, Nachtarbeit, Fließarbeit, Akkordarbeit oder Ähnliches bei einer schwangeren oder stillenden Frau Ausnahmebewilligung 99006054273000 Typ 3 Unternehmensführung & -entwicklung Mutterschutzmeldung 10313

Service

Kernservicezeiten

Mo bis Do: 09:00 - 16:00 Uhr

Fr: 09:00 - 14:00 Uhr


Reaktionszeiten

Betriebsverhindernde Störung: 4 Stunden

Betriebsbehindernde Störung: 8 Stunden

Leichte Störung: 16 Stunden


Wiederherstellungszeiten

Betriebsverhindernde Störung: 12 Stunden

Betriebsbehindernde Störung: 16 Stunden

Leichte Störung: 32 Stunden


Mindestverfügbarkeit

Mindestverfügbarkeit: 95,00 %

Kontakt Anbieter

Vertrieb

EfA Hamburg Key-Account-Management
efahamburgkey-account-management@sk.hamburg.de
Caffamacherreihe 1-3
20355 Hamburg