Mitteilung und Antrag gemäß Mutterschutzgesetz (Mutterschutzmeldung)
Anbieter: Freie und Hansestadt Hamburg
Arbeitgebende sind verpflichtet, die zuständige Aufsichtsbehörde über die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau zu unterrichten. Die Meldepflicht für die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber und die Schutzvorschriften für die Arbeitnehmerin gelten ab dem Zeitpunkt, an dem die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber über eine schwangere oder stillende Frau informiert wurde.
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Umsetzendes Land: Hamburg
EfA-Mindestanforderungen erfüllt: Ja - Details zu den Mindestanforderungen (Externer Link)
Demo-Umgebung: Demoversion (Externer Link)
Ein Gutachten / Erklärung Stand der Barrierefreiheit liegt vor: Ja
Zugeordnete Leistungen
| Leistungsbezeichnung | Zugeordneter Leistungsschlüssel | Typisierung der Leistung | Themenfeld | OZG-Leistung | OZG-ID |
|---|---|---|---|---|---|
| Benachrichtigung über die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau Entgegennahme | 99006028261000 | Typ 3a | Unternehmensführung & -entwicklung | Mutterschutzmeldung | 10313 |
| Antrag über die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau zwischen 20 und 22 Uhr Genehmigung | 99006053006000 | Typ 3a | Unternehmensführung & -entwicklung | Mutterschutzmeldung | 10313 |
| Verbot der Mehrarbeit, Nachtarbeit, Fließarbeit, Akkordarbeit oder Ähnliches bei einer schwangeren oder stillenden Frau Ausnahmebewilligung | 99006054273000 | Typ 3 | Unternehmensführung & -entwicklung | Mutterschutzmeldung | 10313 |
Service
Kernservicezeiten
Mo bis Do: 09:00 - 16:00 Uhr
Fr: 09:00 - 14:00 Uhr
Reaktionszeiten
Betriebsverhindernde Störung: 4 Stunden
Betriebsbehindernde Störung: 8 Stunden
Leichte Störung: 16 Stunden
Wiederherstellungszeiten
Betriebsverhindernde Störung: 12 Stunden
Betriebsbehindernde Störung: 16 Stunden
Leichte Störung: 32 Stunden
Mindestverfügbarkeit
Mindestverfügbarkeit: 95,00 %