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Personenbeförderungsgenehmigung

Anbieter: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Der Online-Dienst umfasst die Antragsstrecken für 15 LeiKa-Leistungen der OZG-Leistung Personenbeförderungsgenehmigung: Ersterteilung, Wiedererteilung, Erweiterung und Übertragung von Taxi-, Mietwagen- und Kraftomnibusgenehmigungen sowie die Erteilung, Wiedererteilung und Änderung von EU-Gemeinschaftslizenzen im Bereich der Kraftomnibusgenehmigungen. Der Antrag kann über Vorgangseinstellungen individualisiert und an die jeweiligen Anforderungen in den Vollzugsstellen angepasst werden. Für die Plattform "civento", auf welcher der Online-Dienst durch die ekom21 betrieben wird, liegt eine Barrierefreiheitserklärung vor. Eine gesonderte Barrierefreiheitserklärung für den Online-Dienst wurde nicht angefertigt. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.ekom21.de/kunden/efa/  

Hinweis:
Dieses Produkt ist kein Cloud Service gemäß der CS-AGB. Eine Bestellung kann ausschließlich über den Marktplatz für EfA-Leistungen (externer Link) auf Grundlage der dort geltenden AGB erfolgen. Bitte beachten Sie: Um eine EfA-Leistung zu bestellen, ist eine separate Registrierung oder Anmeldung im Marktplatz für EfA-Leistungen erforderlich.

Umsetzendes Land: Hessen

EfA-Mindestanforderungen erfüllt: Ja - Details zu den Mindestanforderungen (Externer Link)

EfA-Finanziert: Nein

Anbindungsarten: Sonstige

Demo-Umgebung: Demoversion (Externer Link)

Ein Gutachten / Erklärung Stand der Barrierefreiheit liegt vor: Nein

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Zugeordnete Leistungen

Leistungsbezeichnung Zugeordneter Leistungsschlüssel Typisierung der Leistung Themenfeld OZG-Leistung OZG-ID
Mietwagengenehmigung Erteilung 99084010001000 Typ 2 Mobilität & Reisen Personenbeförderungsgenehmigung 10447
Mietwagengenehmigung Übertragung 99084010038000 Typ 2 Mobilität & Reisen Personenbeförderungsgenehmigung 10447
Mietwagengenehmigung Erweiterung 99084010049000 Typ 2 Mobilität & Reisen Personenbeförderungsgenehmigung 10447
Taxigenehmigung Übertragung 99084012038000 Typ 2 Mobilität & Reisen Personenbeförderungsgenehmigung 10447
Taxigenehmigung Erweiterung 99084012049000 Typ 2 Mobilität & Reisen Personenbeförderungsgenehmigung 10447
Taxigenehmigung Wiedererteilung 99084012123000 Typ 2 Mobilität & Reisen Personenbeförderungsgenehmigung 10447
Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen Erteilung 99084025001000 Typ 3 Mobilität & Reisen Personenbeförderungsgenehmigung 10447
Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen Übertragung 99084025038000 Typ 3 Mobilität & Reisen Personenbeförderungsgenehmigung 10447
Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen Wiedererteilung 99084025123000 Typ 3 Mobilität & Reisen Personenbeförderungsgenehmigung 10447
EU-Gemeinschaftslizenz Kraftomnibusse im Gelegenheitsverkehr Wiedererteilung 99084026123000 Typ 2 Mobilität & Reisen Personenbeförderungsgenehmigung 10447

Service

Kernservicezeiten

Mo bis Do: 07:00 - 18:00 Uhr

Fr: 07:00 - 15:00 Uhr


Reaktionszeiten

Betriebsverhindernde Störung: 2 Stunden

Betriebsbehindernde Störung: 8 Stunden

Leichte Störung: 16 Stunden


Wiederherstellungszeiten

Betriebsverhindernde Störung: 12 Stunden

Betriebsbehindernde Störung: 16 Stunden

Leichte Störung: 32 Stunden


Mindestverfügbarkeit

Mindestverfügbarkeit: 97,00 %

Abweichungen von den AGB

Abweichung Haftungsbeschränkung:

Abweichend von den SaaS-Nachnutzungs-AGB gilt folgende Haftungsbeschränkung:
(1) Bereitsteller haftet in den von Ziffer 8.1 der SaaS-Bereitstellungs–AGB erfassten Fällen einfacher Fahrlässigkeit nur für von ihm zu vertretende Schäden oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bis zur Höhe der pro Kalenderjahr über die FITKO an Bereitsteller zu zahlenden Vergütung des betroffenen Nachnutzers, höchstens jedoch bis zu 100.000,00 Euro. (2) Eine Ersatzverpflichtung des Bereitstellers ist ferner ausgeschlossen, wenn ein Schaden durch höhere Gewalt verursacht wird. (3) Für den ordnungsgemäßen Zustand oder Betrieb von Telekommunikationsanlagen haftet Bereitsteller nicht. (4) Soweit die Haftung gegenüber Bereitsteller ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung seiner Angestellten, Beamten, Geschäftsführer, Organvertreter sowie Erfüllungsgehilfen. (5) Soweit Versicherungsschutz besteht, stellt Bereitsteller der FITKO bzw. dem Nachnutzer erfolgte Versicherungszahlungen ohne Rücksicht auf getroffene Haftungsbeschränkungen in vollem Umfang zur Verfügung. (6) Die FITKO bzw. der Nachnutzer haftet gegenüber dem Bereitsteller im gleichen Umfang wie der Bereitsteller gegenüber der FITKO bzw. dem Nachnutzer.

Kontakt Anbieter

Fachliche Ansprechperson

OZG-Projekt Personenbeförderungsgenehmigung Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
personenbefoerderungsgenehmigung@wirtschaft.hessen.de
Kaiser-Friedrich-Ring 75
65185 Wiesbaden

Ansprechperson Betrieb Onlinedienst

OZG-Projekt Personenbeförderungsgenehmigung
Geschaeftsstelle-pbg@wirtschaft.hessen.de
Kaiser-Friedrich-Ring 75
65185 Wiesbaden