Registrierungsverfahren zur Kurzzeitvermietung
Anbieter: d-NRW AöR
Für die Kurzzeitvermietung von Wohnraum ist in den meisten Städten mit einer Zweckentfremdungssatzung bzw. Wohnraumschutzsatzung eine Registrierungsnummer erforderlich.
Der Dienst besteht aus einem Onlinedienst, welcher von Bürgerinnen und Bürgern genutzt wird und einem kommunalen Fachverfahren.
Im Onlinedienst können verfügungsberechtigte Personen ihren Wohnraum oder sonstige Räume zur Kurzzeitvermietung anzeigen und erhalten nach Angabe aller erforderlicher Daten automatisch und unmittelbar eine Registrierungsnummer. Die Registrierungsnummer ist beim Bewerben des Wohnraums immer gut sichtbar auf Online-Plattformen oder bei sonstigen Anzeigen anzugeben.
Das Fachverfahren dient den Kommunen zur Vergabe, Verwaltung und Monitoring der Registrierungsnummern.
Die Lösung unterstützt die Einhaltung der Vorgaben der Verordnung (EU) 2024/1028 und trägt zur Vermeidung von Wohnraumzweckentfremdung bei.
Produkteigenschaften
Abrechnungszyklus:
Monatlich im Nachhinein
Kundenkreis:
Direktvertragsmodell: Keine Einschränkungen
Umklappvertragsmodell: Keine Einschränkungen
Zu den allgemeinen Voraussetzungen für einen Abruf je Vertragsmodell siehe MDD Hilfebereich - "Welche Vertragsmodelle zum Bestellen von DVC-konformen Cloud-Services gibt es?"
Befristung der Laufzeit:
Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate, keine Begrenzung der maximalen Laufzeit
Technische Voraussetzungen:
Fachverfahren: Internetanschluss und die Möglichkeit eine RDP Verbindung herstellen zu können.
Onlinedienst: Gerät mit Internetzugang, vorzugsweise PC/Tablet
Bereitstellungsfrist:
4 Wochen ab Vertragsschluss
d-NRW AöR
Zusammen mit unserem Team aus über 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gestalten wir seit 2017 die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen. Mehr als 20.000 Behörden und öffentliche Einrichtungen mit über 250.000 Nutzerinnern und Nutzern arbeiten bereits mit E-Government Lösungen von d-NRW AöR . Unsere Träger sind das Land Nordrhein-Westfalen und bereits mehr als drei Viertel der Kommunen in NRW.