Produktdetails
Das TKO-Gateway stellt die Verbindung von den TKO-Online-Diensten des Anbieters it.x informationssysteme GmbH zu den Basisdiensten des Portalverbundes der öffentlichen Verwaltung und via OSCI zu dem örtlichen Fachverfahren AutiSta der nutzenden Verwaltung her.
Die TKO-Online-Dienste sind webbasierte Anwendungen für digitale Standesamtsleistungen, zum Beispiel Terminbuchungen, die Anmeldung einer Eheschließung, Geburtsanzeigen oder weitere standesamtliche Anliegen.
Produkteigenschaften
• Das TKO-Gateway ermöglicht zunächst die sichere Authentifizierung natürlicher Personen über die BundID. Dabei unterstützt das TKO-Gateway die vorgesehenen Vertrauensniveaus und stellt die im Rahmen der Authentifizierung übermittelten Identitätsattribute in standardisierter Form für die weitere Verarbeitung den angebundenen Diensten bereit.
• Weiterhin ermöglicht es die technische Initiierung von Zahlungsvorgängen über angebundene Zahlungsdienstleister. Dabei unterstützt das TKO-Gateway die jeweils konfigurierten Zahlungsarten und stellt einen einheitlichen Zugriff auf die Zahlungsfunktionalitäten für angebundene Online-Dienste bereit.
• Die in einem TKO-Online-Dienst erfassten Antragsdaten werden dort als XPersonenstand-Nachricht aufbereitet. Diese Daten werden vom TKO-Gateway übernommen und über den Interoperabilitätsstandard XTA2 in den OSCI-Austauschverbund eingespeist und damit sicher an das örtliche Fachverfahren der Verwaltung übertragen. Typischerweise kommt hier AutiSta zum Einsatz. Das örtliche Fachverfahren kann diese Nachrichten automatisiert empfangen und medienbruchfrei für die Sachbearbeitung bereitstellen.
• Das TKO-Gateway wird als Cloud Service von der nextgov iT bereitgestellt und betrieben. Der Roll Out erfolgt als Teil einer Funktionserweiterung der TKO-Online-Dienste zentral koordiniert über die it.x informationssysteme GmbH
Abrechnungszyklus:
Vierteljährlich nachträglich
Kundenkreis:
Direktvertragsmodell: Keine anbieterseitigen Einschränkungen
Umklappvertragsmodell: Keine anbieterseitigen Einschränkungen
Zu den allgemeinen Voraussetzungen für einen Abruf je Vertragsmodell siehe CSP FAQ - "Welche Vertragsmodelle zum Bestellen von Cloud-Services gibt es"
Befristung der Laufzeit:
Keine
Technische Voraussetzungen:
Keine
Bereitstellungsfrist:
4 Wochen nach Beauftragung
nextgov iT GmbH
Die nextgov iT GmbH ist spezialisiert auf kommunale Digitalisierung. Wir verbinden Bürger*innen mit Kommunen, Kommunen und Kreise, Kreise und Bundesländer – seit mehr als 20 Jahren. Als 100 % öffentliches Unternehmen wissen wir, wie Verwaltung funktioniert und wie man lokal vorhandene Lösungen an Kommunalportale und die kommunale Website anbindet. In der Theorie, wie in der Praxis, denn wir beraten nicht nur, sondern begleiten auf Wunsch auch die Umsetzung vor Ort.