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Untersuchungsberechtigungsschein

Anbieter: d-NRW AöR

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) sieht verschiedene ärztliche Untersuchungen für Jugendliche beim Eintritt in das Berufsleben vor. Die Untersuchungen sollen verhindern, dass Jugendliche mit Arbeiten beschäftigt werden, die ihre Gesundheit oder ihre Entwicklung gefährden. Betriebe dürfen Jugendliche daher erst beschäftigen bzw. ausbilden, wenn ihnen zuvor eine von einem Arzt oder einer Ärztin ausgefüllte Bescheinigung über die erfolgte Untersuchung des oder der Jugendlichen vorgelegt wurde. Damit Jugendliche die Untersuchung wahrnehmen können, benötigen einen sog. Untersuchungsberechtigungsschein (kurz UBS). Dieser kann durch den Online-Dienst einfach beantragt werden und wird direkt zugestellt.

Hinweis:
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Umsetzendes Land: Nordrhein-Westfalen

EfA-Mindestanforderungen erfüllt: Ja - Details zu den Mindestanforderungen (Externer Link)

EfA-Finanziert: Nein

Anbindungsarten: Sonstige

Demo-Umgebung: Keine

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Zugeordnete Leistungen

Leistungsbezeichnung Zugeordneter Leistungsschlüssel Typisierung der Leistung Themenfeld OZG-Leistung OZG-ID
Untersuchungsberechtigungsschein Ausgabe 99068007040000 Typ 2/3 Bildung Untersuchungsberechtigungsschein 10329

Service

Kernservicezeiten

Mo bis Do: 07:30 - 16:00 Uhr

Fr: 07:30 - 14:00 Uhr


Reaktionszeiten

Betriebsverhindernde Störung: 4 Stunden

Betriebsbehindernde Störung: 8 Stunden

Leichte Störung: 16 Stunden


Wiederherstellungszeiten

Betriebsverhindernde Störung: 12 Stunden

Betriebsbehindernde Störung: 16 Stunden

Leichte Störung: 32 Stunden


Mindestverfügbarkeit

Mindestverfügbarkeit: 98,00 %

Kontakt Anbieter

Kommunalvertreter d-NRW AöR

Niklas Otto
Kommunalvertreter@digitales.nrw.de
Rheinische Str. 1
44137 Dortmund
Tel.: "0231 222 438-100"