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Verpflichtungserklärung

Anbieter: Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Der Online-Dienst "Verpflichtungserklärung" ermöglicht die digitale Abgabe einer Verpflichtungserklärung bzw. die Vorbereitung einer Abgabe im Behördentermin.  Durch die Abgabe einer Verpflichtungserklärung kann der Verpflichtungsgeber die Kosten für den Lebensunterhalt von Drittstaatsangehörigen absichern.  Die Verpflichtungserklärung ermöglicht Drittstaatsangehörigen so den Nachweis über die Erfüllung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Sicherung des Lebensunterhalts in den von den Auslandsvertretungen bzw. Ausländerbehörden geführten Titelerteilungsverfahren (Visum und andere Aufenthaltstitels).  Der Online-Dienst überträgt die Antragsdaten und angehängte Dokumente in das angeschlossene Fachverfahren. Alternativ steht ein digitaler Postkorb zum Abruf der Daten zur Verfügung.

Hinweis:
Dieses Produkt ist kein Cloud Service gemäß der CS-AGB. Eine Bestellung kann ausschließlich über den Marktplatz für EfA-Leistungen (externer Link) auf Grundlage der dort geltenden AGB erfolgen. Bitte beachten Sie: Um eine EfA-Leistung zu bestellen, ist eine separate Registrierung oder Anmeldung im Marktplatz für EfA-Leistungen erforderlich.

Umsetzendes Land: Hessen

EfA-Mindestanforderungen erfüllt: Ja - Details zu den Mindestanforderungen (Externer Link)

EfA-Finanziert: Ja

Anbindungsarten: FIT-Connect

Demo-Umgebung: Demoversion (Externer Link)

Ein Gutachten / Erklärung Stand der Barrierefreiheit liegt vor: Ja

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Zugeordnete Leistungen

Leistungsbezeichnung Zugeordneter Leistungsschlüssel Typisierung der Leistung Themenfeld OZG-Leistung OZG-ID
Verpflichtungserklärung Entgegennahme 99010005261000 Typ 1|2 Ein- & Auswanderung Verpflichtungserklärung 10273

Service

Kernservicezeiten

Mo bis Do: 07:00 - 18:00 Uhr

Fr: 07:00 - 15:00 Uhr


Reaktionszeiten

Betriebsverhindernde Störung: 2 Stunden

Betriebsbehindernde Störung: 8 Stunden

Leichte Störung: 16 Stunden


Wiederherstellungszeiten

Betriebsverhindernde Störung: 12 Stunden

Betriebsbehindernde Störung: 16 Stunden

Leichte Störung: 32 Stunden


Mindestverfügbarkeit

Mindestverfügbarkeit: 97,50 %

Kontakt Anbieter

Technische Ansprechperson

Support Verpflichtungserklärung ekom21 – KGRZ Hessen
verpflichtungserklaerung-support@ekom21.de
Carlo-Mierendorff-Straße 11
35398 Gießen

Fachliche Ansprechperson

Referat II 4 - Aufenthaltsrecht
Aufenthaltsrecht@innen.hessen.de
Friedrich-Ebert-Allee 12
65185 Wiesbaden

Koordinierende Stelle VE

Referat VI 6 Digitalisierung im Ministerium
OZG-ve@innen.hessen.de
Friedrich-Ebert-Allee 12
65185 Wiesbaden