Verpflichtungserklärung
Anbieter: Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Der Online-Dienst "Verpflichtungserklärung" ermöglicht die digitale Abgabe einer Verpflichtungserklärung bzw. die Vorbereitung einer Abgabe im Behördentermin. Durch die Abgabe einer Verpflichtungserklärung kann der Verpflichtungsgeber die Kosten für den Lebensunterhalt von Drittstaatsangehörigen absichern. Die Verpflichtungserklärung ermöglicht Drittstaatsangehörigen so den Nachweis über die Erfüllung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Sicherung des Lebensunterhalts in den von den Auslandsvertretungen bzw. Ausländerbehörden geführten Titelerteilungsverfahren (Visum und andere Aufenthaltstitels). Der Online-Dienst überträgt die Antragsdaten und angehängte Dokumente in das angeschlossene Fachverfahren. Alternativ steht ein digitaler Postkorb zum Abruf der Daten zur Verfügung.
Hinweis:
Dieses Produkt ist kein Cloud Service gemäß der CS-AGB. Eine Bestellung kann ausschließlich über den Marktplatz für EfA-Leistungen (externer Link) auf Grundlage der dort geltenden AGB erfolgen. Bitte beachten Sie: Um eine EfA-Leistung zu bestellen, ist eine separate Registrierung oder Anmeldung im Marktplatz für EfA-Leistungen erforderlich.
Umsetzendes Land: Hessen
EfA-Mindestanforderungen erfüllt: Ja - Details zu den Mindestanforderungen (Externer Link)
EfA-Finanziert: Ja
Anbindungsarten: FIT-Connect
Demo-Umgebung: Demoversion (Externer Link)
Ein Gutachten / Erklärung Stand der Barrierefreiheit liegt vor: Ja
Zugeordnete Leistungen
| Leistungsbezeichnung | Zugeordneter Leistungsschlüssel | Typisierung der Leistung | Themenfeld | OZG-Leistung | OZG-ID |
|---|---|---|---|---|---|
| Verpflichtungserklärung Entgegennahme | 99010005261000 | Typ 1|2 | Ein- & Auswanderung | Verpflichtungserklärung | 10273 |
Service
Kernservicezeiten
Mo bis Do: 07:00 - 18:00 Uhr
Fr: 07:00 - 15:00 Uhr
Reaktionszeiten
Betriebsverhindernde Störung: 2 Stunden
Betriebsbehindernde Störung: 8 Stunden
Leichte Störung: 16 Stunden
Wiederherstellungszeiten
Betriebsverhindernde Störung: 12 Stunden
Betriebsbehindernde Störung: 16 Stunden
Leichte Störung: 32 Stunden
Mindestverfügbarkeit
Mindestverfügbarkeit: 97,50 %