Versammlung Bestätigung
Anbieter: Der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein - Staatskanzlei
Um eine öffentliche Versammlung oder Aufzug unter freien Himmel zu veranstalten, ist grundsätzlich eien Anmeldung notwendig. Die Anmeldung hat bis spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der Versammlung zu erfolgen. Die Zuständigkeit ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, ebenso die Gesetzesgrundlage. In einigen Ländern gilt Bundesrecht, andere Länder haben sich ein eigenes Versammlungsrecht gegeben. Der Onlinedienst „Versammlung Bestätigung“ ist Teil des Umsetzungsprojekts „Bürgerbeteiligung“ für die OZG-ID 10142 „Versammlung Bestätigung“. Innerhalb dieses Projektes werden folgende Leistungen bearbeitet und als Onlinedienste umgesetzt: 99089016008000 Versammlung Bestätigung.
Hinweis:
Dieses Produkt ist kein Cloud Service gemäß der CS-AGB. Eine Bestellung kann ausschließlich über den Marktplatz für EfA-Leistungen (externer Link) auf Grundlage der dort geltenden AGB erfolgen. Bitte beachten Sie: Um eine EfA-Leistung zu bestellen, ist eine separate Registrierung oder Anmeldung im Marktplatz für EfA-Leistungen erforderlich.
Umsetzendes Land: Schleswig-Holstein
EfA-Mindestanforderungen erfüllt: Ja - Details zu den Mindestanforderungen (Externer Link)
EfA-Finanziert: Nein
Anbindungsarten: OSCI, Filesharing-Lösung
Demo-Umgebung: Keine
Zugeordnete Leistungen
| Leistungsbezeichnung | Zugeordneter Leistungsschlüssel | Typisierung der Leistung | Themenfeld | OZG-Leistung | OZG-ID |
|---|---|---|---|---|---|
| Versammlung Bestätigung | 99089016008000 | Typ 2/3 | Engagement & Hobby | Versammlungsanzeige | 10142 |
Service
Kernservicezeiten
Mo bis Do: 09:00 - 16:00 Uhr
Fr: 09:00 - 14:00 Uhr
Reaktionszeiten
Betriebsverhindernde Störung: 4 Stunden
Betriebsbehindernde Störung: 8 Stunden
Leichte Störung: 16 Stunden
Wiederherstellungszeiten
Betriebsverhindernde Störung: 12 Stunden
Betriebsbehindernde Störung: 16 Stunden
Leichte Störung: 32 Stunden
Mindestverfügbarkeit
Mindestverfügbarkeit: 95,00 %